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Faktische Leistungsverweigerung als Mittel zur Sicherung des Vorleistungspflichtigen?

AufsätzeDr. Thomas Christian SchoditschZIK 2010/121ZIK 2010, 93 Heft 3 v. 1.7.2010

Der nachstehende Beitrag geht der Frage nach, ob § 21 KO auch anwendbar ist, wenn ein Vorleistungspflichtiger angesichts des Konkurses seines Vertragspartners faktisch die Leistung verweigert, ohne dass ihm eine aufschiebende Einrede - wie etwa § 1052 Satz 2 ABGB - zusteht. Die hM bejaht dies ohne größere Gewissensbisse und gesteht dem Vorleistungspflichtigen in diesen Fällen eine Masseforderung zu. Dem Autor erscheint dieses Ergebnis jedoch zweifelhaft: Unter Berufung auf teleologische und methodische Aspekte beschränkt er den Vorleistungspflichtigen auf eine bloße Konkursforderung.

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