1. Kleine insolvenzrechtliche Bezüge weist das EisenbahnG 1957 idF BGBl I 2010/25 auf: s § 157 Abs 1, § 160.
2. Im BGBl I 2010/28 wurde das Darlehens- und KreditrechtsänderungsG bekannt gemacht. Es bringt das neue VerbraucherkreditG (VKrG) und enthält zahlreiche Änderungen im ABGB, KSchG sowie insb in bank- und versicherungsrechtlichen Gesetzen. Die meisten Bestimmungen sind mit 11. 6. 2010 in Kraft getreten.