Am 20. 5. 2010 wurde das IRÄG 2010 im BGBl I 2010/29 bekannt gemacht, mit 1. 7. 2010 ist es in Kraft getreten. Das neue Insolvenzrecht gilt grundsätzlich für nach dem 30. 6. 2010 eröffnete oder wiederaufgenommene Verfahren, teilweise sind neue Bestimmungen bereits in laufenden Verfahren anzuwenden (s § 273 IO).