vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sperre von Vollstreckungsmaßnahmen durch ausländisches Insolvenzverfahren

JudikaturZIK 2010/43ZIK 2010, 30 Heft 1 v. 1.3.2010

EuInsVO: Art 3, 4, 16, 17, 18, 25, 26

Vor der Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens hat das angerufene G seine Zuständigkeit zu überprüfen. Im Gegenzug überprüfen die G der übrigen Mitgliedstaaten nicht die vom ersten G hinsichtlich seiner Zuständigkeit getroffene Beurteilung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte