vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kosten der Prozessführung durch den Masseverwalter/Verfahrenshilfe/Konkursaufhebung mit Gläubigerzustimmung

JudikaturZIK 2010/36ZIK 2010, 27 Heft 1 v. 1.3.2010

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 81a, 82, 82d, 167, 176

ZPO § 63

Die Fortführung von Rechtsstreitigkeiten gehört zu den Aufgaben des Masseverwalters. Ist er Rechtsanwalt, werden anwaltliche Leistungen, die er in einem gegen die Konkursmasse geführten Prozess erbringt, nicht mit der Regelentlohnung abgegolten. Soweit die der siegreichen Konkursmasse zustehende Kostenforderung in die Masse bezahlt bzw vom Masseverwalter einbringlich gemacht wird, ist dieser berechtigt, die ihm entstandenen Kosten ohne Befassung des KonkursG bzw des Gläubigerausschusses der Konkursmasse zu entnehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte