In der Rs C-111/08 , SCT Industri/Alpenblume, beschäftigte sich der EuGH mit der Abgrenzung zwischen insolvenznahen und anderen Verfahren im Zusammenhang mit der Anerkennungsproblematik. Die Autorin hinterfragt in ihrem Beitrag die Argumentationslinie des EuGH, der hier aufgrund einer insolvenzrechtlichen Vorfrage in einem Prozess diesen bereits als Annexverfahren qualifiziert, und äußert sich kritisch zu diesem weiten Verständnis der "Insolvenznähe" eines Verfahrens sowie der damit verbundenen Ausweitung des Ausnahmetatbestands des Art 1 Abs 2 lit b EuGVVO.