Die Anm zur E 9 ObA 161/07b geht auf die Frage der europarechtskonformen Auslegung, die Ablehnung einer teleologischen Reduktion sowie den möglichen Missbrauch von § 3 AVRAG ein. So sehr der Autor in diesen Punkten mit der Linie des OGH übereinstimmt, bedauert er doch, dass die Entscheidung den Ex-lege-Eintritt eines Erwerbers im Konkurs in die Arbeitsverhältnisse begünstigter Behinderter verneint.