Vorgestellt werden in diesem Aufsatz die conciliation und das procédure de sauvegarde. Während die conciliation, ein Schlichtungsverfahren, dem Schuldner unter dem Schutz eines Moratoriums und ohne Zwangsquoten die Möglichkeit gibt, mit seinen Gläubigern einen Sanierungsplan auszuarbeiten, bietet das procédure de sauvegarde, ein vorgezogenes Insolvenzverfahren bei drohender Insolvenz auf Antrag des Schuldners, diesem die Chance, gemeinsam mit dem Masseverwalter einen Sanierungsplan zu erstellen.