Der Beitrag beleuchtet zwei Problemfelder im Rahmen von Rechtsschutzversicherungen bei Konkurs des Versicherten: Erstens die Besonderheiten der Aufrechnung in diesem Vertragsverhältnis; zweitens wird ein Absonderungsrecht an der Versicherungsleistung aus der Masse zur Deckung eines Kostenersatzanspruchs bzw zur Sicherung des Anwaltshonorars erwogen.