Der Vorlagebeschluss des AG Charlottenburg in der Rs C-497/08 , Amiraike Berlin GmbH/Aero Campus Cottbus Ltd, ist Anlass für diese umfassende Stellungnahme zum Umgang mit Restvermögen einer gelöschten Ltd aus österr Sicht. Die Autoren lehnen die Anwendung des Heimfallsrechts der engl Krone für in einem Mitgliedstaat belegenes Vermögen einer Ltd, die nach engl Recht ihre Rechtspersönlichkeit verloren hat, ab und plädieren stattdessen dafür, das Restvermögen im Rahmen einer Restgesellschaft geordnet abzuwickeln, sofern dies im Mitgliedstaat so vorgesehen ist.