Kürzlich verschickte das BMJ den Entwurf zum InsolvenzrechtsänderungsG 2009 (IRÄG 2009). Er bildet den vorläufigen Abschluss der seit mehreren Jahren vorbereiteten Insolvenzrechtsreform mit Schwerpunkt Unternehmerinsolvenzen (s zuletzt ZIK 2008/306, 181). Vorgesehen sind tief greifende Änderungen:
1. Die KO soll "Insolvenzordnung" heißen, kurz IO, die AO will man aufheben und damit das Ausgleichsverfahren abschaffen.