Zu den gebührenrechtlichen Änderungen durch das BudgetbegleitG 2009 BGBl I 52 (s ZIK 2009/121, 73) gibt es einen Erlass des BMJ vom 14. 7. 2009 und eine teilweise Rückgängigmachung durch das Familienrechts-ÄnderungsG 2009 BGBl I 75. Zudem erhöhte die V der BMJ über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen, BGBl II 2009/188, mit 1. 7. 2009 die im GGG angeführten Geldbeträge auch für Insolvenzverfahren. Zu alldem s Mohr, ZIK 2009/185, 117.