Der Autor vergleicht das österr Insolvenzrecht mit den entsprechenden amerikanischen Regelungen; Kritik übt er dabei an der Mindestquote und der Fremdverwaltung. Im Hinblick auf den vorangehenden Konkurs sieht er den Zwangsausgleich als besonders ungeeignetes Verfahren, um ein Unternehmen zu sanieren. Aber auch beim Ausgleich wird Reformbedarf moniert.