Der Beitrag bezieht sich auf die E 8 ObS 3/08m und widmet sich auch der vom OGH offen gelassenen Frage, ob ehemalige Arbeitnehmeransprüche eines späteren Alleingesellschafters nach dem IESG gesichert sind; der Autor bejaht dies.
Der Beitrag bezieht sich auf die E 8 ObS 3/08m und widmet sich auch der vom OGH offen gelassenen Frage, ob ehemalige Arbeitnehmeransprüche eines späteren Alleingesellschafters nach dem IESG gesichert sind; der Autor bejaht dies.