vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eidenmüller, Abuse of Law in the Context of European Insolvency Law, ECFR 2009, 1:

FachliteraturAufsätzeZIK 2009/135ZIK 2009, 92 Heft 3 v. 3.7.2009

Die Gefahr des Rechtsmissbrauches im Rahmen der EuInsVO ist nach Meinung des Autors vor allem durch die Freiheit der Sitzverlegung - und damit der Verlegung des COMI - gegeben. Daher schlägt er eine Bewertung einer Sitzverlegung danach vor, ob sie zur Vergrößerung der Masse führt und jedenfalls keine Beschneidung von Gläubigerrechten nach sich zieht. De lege ferenda wird eine Abschaffung des COMI und stattdessen die (unwiderlegbare) Anknüpfung an den eingetragenen Hauptfirmensitz vorgeschlagen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!