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Das Abstimmen gegen einen Zahlungsplan ist nicht per se sittenwidrig

JudikaturZIK 2009/105ZIK 2009, 63 Heft 2 v. 27.4.2009

KO: §§ 93, 147, § 155 Abs 2 Z 1 und Z 2, § 193 Abs 1, § 194 Abs 1

ABGB § 879 Abs 2 Z 4

Konkursgläubiger, deren Forderungen festgestellt wurden, haben das Recht, an der Abstimmung über den Zahlungsplan mitzuwirken. Eine Stimmrechtsentscheidung zur Teilnahme an den Abstimmungen ist weder erforderlich noch geboten.

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