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Abschöpfungsverfahren: Selbstständige Tätigkeit des Schuldners und Obliegenheitsverletzung

JudikaturZIK 2008/345ZIK 2008, 213 Heft 6 v. 30.12.2008

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 210, 211

Das Gericht hat auf Antrag eines Konkursgläubigers das Abschöpfungsverfahren vorzeitig einzustellen, wenn der Schuldner eine seiner Obliegenheiten verletzt und dadurch die Befriedigung der Konkursgläubiger beeinträchtigt. Für das Verschulden des Schuldners ist bereits leichte Fahrlässigkeit ausreichend.

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