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Zwangsausgleich: Keine Verlängerung der Frist für die Erfüllung der Bedingungen

JudikaturZIK 2008/344ZIK 2008, 212 Heft 6 v. 30.12.2008

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 153, 176 Abs 2

ZPO §§ 123 ff, 409

Eine Verlängerung der im Zwangsausgleich vereinbarten Zahlungsfrist durch das KonkursG, sei es ausdrücklich oder durch faktisches Zuwarten, ist unzulässig. Der Ablauf einer vereinbarten Respirofrist ist vor Versagung der Bestätigung des Zwangsausgleichs abzuwarten.

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