vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfahren zur Enthebung des Masseverwalters

JudikaturZIK 2008/295ZIK 2008, 176 Heft 5 v. 27.10.2008

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 87, 173 Abs 3

EO § 59

Seit der InsNov 2002 steht dem Gemeinschuldner ein ausdrückliches Antragsrecht und daher auch implizit ein Rekursrecht im Verfahren zur Enthebung des Masseverwalters zu. Im Konkursverfahren ist grundsätzlich jeder zum Rekurs befugt, der in seinem Recht verletzt wird, ein bloßes wirtschaftliches Interesse genügt nicht (8 Ob 125/99m; 8 Ob 137/00f; 8 Ob 159/01t; RIS-Justiz RS0065135). Wird der Antrag eines Gemeinschuldners auf Enthebung des Masseverwalters abgewiesen, liegen die Voraussetzungen für die Erhebung des Rekurses zweifellos vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!