KO idF vor 1. 7. 2010 § 81 Abs 3
ZPO § 235 Abs 5
Die Richtigstellung der Parteibezeichnung ist zulässig, wenn das Rechtssubjekt vor und nach Richtigstellung das gleiche ist. In der Einbeziehung eines anderen Rechtssubjekts liegt keine Klageänderung iS eines unzulässigen Parteiwechsels, wenn sich