Der Beitrag stellt die Änderungen durch das URÄG 2008 (BGBl I 2008/70) im Bereich der Abschlussprüfungs- und der Rechnungslegungsvorschriften sowie die Verpflichtung bestimmter Unternehmen zur Abgabe eines Corporate Governance Berichts dar. Erwähnung finden weiters die Reform des Genossenschaftsrechts sowie die Klarstellungen und Modifikationen der Regelung des Unternehmensübergangs.