Der Beitrag behandelt ausführlich die prozessualen Konsequenzen der grenzüberschreitenden Verlegung von Satzungs- bzw Verwaltungssitz einer Gesellschaft sowie von grenzüberschreitenden Verschmelzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Rechtsträger. Der Autor untersucht detailliert die Möglichkeiten der Altgläubiger, sich auf einzelne Gerichtsstände des Art 5 EuGVVO sowie auf Gerichtsstandsvereinbarungen zu stützen, um so zu einer internationalen Zuständigkeit des bisherigen Sitzstaates zu gelangen. Nationale gesellschaftsrechtsrechtliche Gläubigerschutzvorschriften hält er in diesem Zusammenhang nicht für taugliche Schutzinstrumente.