Der Beitrag stellt die Neuerungen durch das am 1. 6. 2008 in Kraft getretene URÄG 2008 (BGBl I 2008/70) überblicksmäßig dar. Zu nennen sind hier vor allem die Klarstellung, dass die Unternehmenspacht nicht den Regelungen über den Unternehmensübergang nach § 38 UGB unterliegt, die Erhöhung der Wertgrenzen für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften sowie die durch die RL (EG) 2006/43 bedingten Änderungen im Bereich der Abschlussprüfung.