Der Autor stellt die Anspruchsverfolgung nach den VO (EG) 2006/1896 bzw 2007/861 dar. Bei grundsätzlich positiver Bewertung beider Rechtsakte kritisiert er beim Bagatellverfahren den zu großen Umsetzungsspielraum für die nationalen Gesetzgeber und die daher zu erwartende Rechtszersplitterung.