Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die Insolvenzmasse bzw der Insolvenzverwalter eines im Ausland eröffneten Konkursverfahrens zu Rechtshandlungen in der Schweiz legitimiert sind. Er unterscheidet zwischen Verfahren, bei denen die Beantragung eines Anschlusskonkursverfahrens in der Schweiz möglich ist, und jenen, wo ein solcher Antrag nicht in Betracht kommt, und schlägt, um die Handlungsunfähigkeit der Insolvenzmasse zu verhindern, für letztere Verfahren die Bestellung eines Sachwalters für juristische Personen vor.