KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 16, 150, 156, 194, 195
Sieht der Inhalt eines mehrheitlich angenommenen Zahlungsplans die Sicherstellung von anerkannten bedingten Forderung nicht vor, ist dies ein Grund, die Bestätigung des Zahlungsplans zu versagen. Wurde jedoch der Beschluss, mit dem der Zahlungsplan dessen ungeachtet bestätigt wurde, nicht angefochten, erwächst er in Rechtskraft.