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Koppensteiner, Zur Bedeutung der Verjährung nach § 83 Abs 5 GmbHG, § 56 Abs 4 AktG, GesRZ 2008, 75:

FachliteraturAufsätzeZIK 2008/156ZIK 2008, 97 Heft 3 v. 2.7.2008

Die Abhandlung hinterfragt Überlegungen von Karollus zur Anwendbarkeit von gesellschaftsrechtlichen Verjährungsregelen (ecolex 2008, 47) und kommt zum gegenteiligen Ergebnis, nämlich dass § 83 Abs 5 GmbHG und § 56 Abs 4 AktG längere Verjährungsansprüche für eventuell daneben bestehende weitere Ansprüche verdrängen - und zwar unabhängig davon, ob verbotswidrige Verträge als nichtig beurteilt werden oder nicht.

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