Der Autor bespricht die wesentlichsten Aussagen der Entscheidung zum Vorgehen des Verbrauchers gegen den Kreditgeber im Fall der Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrags, dessen Leistung durch den Verbraucherkredit finanziert wurde, und die ex officio Berücksichtigung des ins innerstaatliche Recht umgesetzten Art 11 der RL 87/102 .