Der Autor bespricht zwei Entscheidungen, die jeweils die Bestätigung eines Versäumungsurteils gegen einen ausl Anfechtungsgegner als unzulässig erachten: zustimmend der erstinstanzlichen Begründung, dass die ZPForm 25 die Mindeststandards der EuVTVO nicht erfülle; ablehnend gegenüber der Begründung der zweiten Instanz, dass eine Konkursanfechtungsklage nicht in den Anwendungsbereich der EuVTVO falle.