Die Bundesregierung hat einen „Arbeitsplan 2008“ festgelegt, der die heuer noch zu erledigenden Vorhaben enthält (zu finden auf www.bka.gv.at ). Der Abschnitt Justiz sieht ua vor, dass die Privatkonkursreform bereits im November 2008 im Ministerrat behandelt wird, ein MEntw muss daher einige Zeit vorher zur Begutachtung versandt werden. Dies bedingt, dass sich die mit umfangreichen Reformen des Insolvenzrechts beschäftigten Arbeitsgruppen im BMJ auf den Privatkonkurs konzentrieren, die Änderungen im Unternehmensbereich werden derzeit nicht erörtert.