Das BauträgervertragsG wurde mit BGBl I 2008/56 geändert. Zur Sicherung der Erwerber von Wohn- und Geschäftsräumen dienen Mindestvertragsinhalte, ein Ratenplanmodell für die Kaufpreiszahlung usw.
Das BauträgervertragsG wurde mit BGBl I 2008/56 geändert. Zur Sicherung der Erwerber von Wohn- und Geschäftsräumen dienen Mindestvertragsinhalte, ein Ratenplanmodell für die Kaufpreiszahlung usw.