KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 117, 119, 120 Abs 2
EO §§ 150, 237 Abs 3
Dem Absonderungsgläubiger steht keine Rechtsmittellegitimation gegen die konkursgerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrags im Zug der freihändigen Verwertung zu. Sollten die Voraussetzungen für den freihändigen Verkauf nicht eingehalten worden sein, treten dessen Wirkungen nicht ein und das Absonderungsrecht wird nicht gelöscht. Auch eine Neudurchführung des Freihandverkaufs nach der konkursgericht-