Der Autor weist darauf hin, dass trotz Bildung einer hM in einigen Fragen der Abschlussprüferhaftung, insb zum Haftungsfonds, weiterhin Rechtsunsicherheit besteht. Er bejaht, Karollus folgend, einen einheitlichen Haftungsfonds für alle Beteiligten. Der Artikel beschäftigt sich auch mit der Versicherbarkeit des Abschlussprüferhaftungsrisikos und der Versicherung der Höchsthaftungsgrenze.