Befindet sich ein Privatankläger im Konkurs bzw tritt er im Laufe des Privatanklageverfahrens ins Konkursstadium, so ist nach den Auswirkungen auf das strafrechtliche Verfahren zu fragen. Eine Unterbrechungsmöglichkeit muss dabei genauso untersucht werden wie die Frage der Vertretung des Privatanklägers im Verfahren und die Beurteilung der entstandenen Kosten unter konkursrechtlichen Gesichtspunkten.