vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grundzüge des Verfahrens der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptkonkursverfahrens nach kroatischem Recht

ZIK InternationalDoz. Dr. Jasnica GarasicZik 2007/248Zik 2007, 156 Heft 5 v. 29.10.2007

Das kroatische Recht kennt keine automatische Anerkennung ausländischer Konkursverfahren. Um ihre Rechtswirkungen in Kroatien entfalten zu können, müssen ausländische Konkursverfahren bestimmte Voraussetzungen nach kroatischem Recht erfüllen, und die ausländische Eröffnungsentscheidung muss in der Regel in einem besonderen Anerkennungsverfahren (dem Exequatur) oder ausnahmsweise als Vorfrage in einem Gerichtsverfahren anerkannt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!