Der Autor bespricht die OGH-E 6 Ob 154/05y zur Rechnungslegungspflicht des Masseverwalters. Er geht einerseits auf deren Umfang für Zeiträume nach der Konkurseröffnung ein, andererseits auf das Wesen der Zwangsstrafe sowie auf einen allfälligen Einwand der Unmöglichkeit (bei Nichtvorhandensein der erforderlichen Unterlagen; Zumutbarkeit von Maßnahmen des Masseverwalters zum Erhalt der Unterlagen) bzw der Untunlichkeit der Rechnungslegung durch den Masseverwalter (wegen der dadurch entstehenden Kosten unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes).