Der Autor beschäftigt sich im Zusammenhang mit der Diskussion um eine Reform des Rechts der Mobiliarsicherheiten mit dem Empfehlungskatalog der Arbeitsgruppe „Register für Mobiliarsicherheiten“ des Ludwig-Boltzmann-Institutes für Rechtsvorsorge und Urkundenwesen. Er geht auf datenschutzrechtliche Aspekte eines analog dem Grundbuch (allerdings nach dem Personalfoliensystem) automationsunterstützten „Pfandbuches“ bzw „Mobiliarregisters“ ein und nimmt dabei zu Umfang und Systematisierung der Eintragungen sowie zu Eintragungs- und Abfragemöglichkeiten Stellung. Weiters erläutert er alternative Gestaltungsmöglichkeiten.