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Wenger, § 69 KO: Vertrauensschaden auch für neue Gesellschafter, RWZ 2007/50, 169:

FachliteraturAufsätzeZik 2007/212Zik 2007, 128 Heft 4 v. 29.8.2007

§ 69 Abs 2 KO schützt bei Konkursverschleppung neben den Altgläubigern der Gesellschaft auch die Neugläubiger. Der Autor setzt sich kritisch mit der OGH-E 4 Ob 31/07y auseinander, derzufolge auch ein durch eine Kapitalerhöhung beitretender neuer Gesellschafter einer GmbH vom Schutzzweck des § 69 Abs 2 KO erfasst ist.

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