Der Autor untersucht, ob nach Einstellung der Geschäftstätigkeit im Mitgliedstaat, in dem der wirtschaftliche Schwerpunkt (COMI - Centre of Main Interests) lag, nach den Regelungen der EuInsVO dort die Zuständigkeit zur Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gegeben ist, oder ob ein solches im Mitgliedstaat des satzungsmäßigen Sitzes zu eröffnen wäre (wofür er sich ausspricht).