vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mehrseitige Treuhand und Konkurs

JudikaturZIK 2007/164ZIK 2007, 93 Heft 3 v. 2.7.2007

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 20, 21, 26

ABGB §§ 1024, 1440

Auftrag und Vollmacht erlöschen mit Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Machthabers. Ebenso endet grundsätzlich ein Treuhandauftrag, der sich auf die Masse bezieht, mit der Eröffnung des Konkurses über den Treugeber. Aus dem Ziel des Erlöschens, dem Masseverwalter eine möglichst umfassende Befugnis zur Verwaltung und Verwertung der Masse zu schaffen, folgt, dass das Erlöschen nur ex nunc eintritt. Der Treuhänder hat nach Erlöschen des Auftrags den erlangten Nutzen herauszugeben, sein Aufwandersatzanspruch ist eine Konkursforderung, die er nach den allgemeinen Grundsätzen gegen den Anspruch der Masse aufrechnen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!