KO idF vor 1. 7. 2010 § 21
RL-BA: § 61
Bei der Frage, ob ein Rechtsanwalt bei Abwicklung einer mehrseitigen Treuhandschaft seiner hohen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, kommt es auf die jeweilige konkrete Vereinbarung und die Umstände des Einzelfalls an, denen − vom Fall grober Fehlbeurteilung abgesehen − keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt.