Die Autoren setzen sich mit der Frage des Gesamtrückgriffs im Gegensatz zum Teilregress bei Schuldnermehrheit auseinander. Probleme ergeben sich ihrer Meinung nach vor allem bei Erbringung einer Teilzahlung, Insolvenz eines Gesamtschuldners und Verjährung. Liege Insolvenz vor, müsse der ausgefallene Teil von den übrigen übernommen werden. Das Risiko der Zahlungsunfähigkeit treffe die übrigen ihrem internen Anteil entsprechend, im Zweifel sei es zu gleichen Teilen zu tragen.