Bezugnehmend auf den Artikel Lutters, GesRZ 2007, 79 (s unten), stellt der Autor praktische Überlegungen zur Anwendbarkeit dieser Regelung an und setzt sich detailliert mit dem Kriterium der angemessenen Information auseinander. Abschließend wird kurz auf die künftige Vorgangsweise österr Gerichte zu diesem Themenbereich eingegangen.