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Temming, Betriebliche Ansprüche auf Altersvorsorge: Kein Staatshaftungsanspruch des Vereinigten Königreichs trotz ungenügender Umsetzung von Art 8 Insolvenzrichtlinie, ELR 2007/4, 142:

FachliteraturAufsätzeZIK 2007/145ZIK 2007, 86 Heft 3 v. 2.7.2007

Der Autor setzt sich mit EuGH-E Rs C-278/05 , Carol Marilyn Robins, auseinander. Danach kommt es nach Art 8 InsolvenzRL zu keiner vollständigen Absicherung für Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, sondern es muss lediglich ein Mindeststandard gewährleistet werden. Die E füge sich in die bisherige Rsp ein, der Autor merkt jedoch an, dass die ungenaue Formulierung des Art 8 InsolvenzRL zu einem Schutzdefizit führe.

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