Anlehnend an die E OGH 2 Ob 192/06h, laut der die gesamte Differenz zwischen den beiden Existenzminima für laufenden Unterhalt zur Verfügung stehe, auch wenn die Prozentmethode einen Unterhalt ergibe, der darunter liege, bespricht der Autor die neue Rsp des OGH. Des Weiteren setzt er sich mit der Frage des Scheiterns der Entschuldung und Auswirkungen auf den Unterhalt auseinander. Er spricht sich deutlich für eine Rückkehr zur alten Judikaturlinie aus.