Der Beitrag setzt sich mit der Durchsetzbarkeit von Kreditsicherheiten in russischen Insolvenzverfahren auseinander. Der Autor weist darauf hin, dass Aussonderungen nicht im russischen Insolvenzgesetz geregelt sind. Das russische Insolvenzrecht enthalte zudem Unklarheiten in Bezug auf Bürgschaften, Forderungsabtretung und Eigentumsvorbehalt.