Die Autoren besprechen die Absage des EuGH an ein konzerninsolvenzrechtliches Zuständigkeitssystem und widmen sich den daraus resultierenden praktischen Konsequenzen. Das Prioritätsprinzip und die Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren werden ebenso im Detail erörtert wie die Koordinierung paralleler Insolvenzverfahren.