Dem Nationalrat liegt die Regierungsvorlage zum FamilienrechtsänderungsG 2006 (FamRÄG 2006) vor. Sie enthält ua Änderungsvorschläge zu § 5 Abs 4 und § 32 Abs 1 KO, § 4 Abs 1 AnfO und § 105 Abs 1 bzw § 250 EO. In die genannten Vorschriften sollen neben den Ehegatten bzw Familienangehörigen auch die Lebensgefährten einbezogen werden (s bereits ZIK 2006/88a, 73).