KO idF vor 1. 7. 2010 § 25
Im Konkurs des Arbeitgebers kann ein Arbeitsverhältnis im Fall, dass eine Berichtstagsatzung stattfindet, in der nicht die Fortführung des Unternehmens auf einstweilen unbestimmte Zeit beschlossen wird, innerhalb eines Monats nach der Berichtstagsatzung begünstigt beendet werden. Die Monatsfrist läuft mit dem Abschluss der Berichtstagsatzung.