KO idF vor 1. 7. 2010 § 14
VersVG § 157
Im Konkurs des schädigenden Haftpflichtversicherungsnehmers hat der geschädigte Dritte wegen des ihm zustehenden Anspruchs ein Absonderungsrecht hinsichtlich der Entschädigungsforderung des Versicherungsnehmers. Dieses ist mit Klage gegen den Masseverwalter, gerichtet auf Leistung bei sonstiger Exekution in den Deckungsanspruch, geltend zu machen.